Ingenieurbüro Jahn
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Energiepaß
Politischer Hintergrund
Immobilienbesitzer
Öffentliche Verwaltungen
Wie kann man sich auf die neue Situation einstellen?
Was kostet ein Energiepaß? Fördermöglichkeiten
Wie unterscheiden sich die Aussagen einer Bedarfsermittlung von einer Verbrauchsberechnung?



Energiepaß

Seit Oktober 2007 wird ein Energiepaß für alle Gebäude vorgeschrieben. Damit soll Mietern ein Instrument in die Hand gegeben werden, damit der Einflusses der Gebäudesubstanz auf die Nebenkosten (Energie für Heizung und Warmwasserverbrauch) beurteilt werden kann. Allerdings müssen Eigentümer bestehender Immobilien noch nicht sofort einen Energiepaß vorlegen.

Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll den Mietern oder Immobilienerwerber ein Instrument in die Hand gegeben werden, womit die Energiewirtschaftlichkeit eines Gebäudes auch von Laien leicht verständlich beurteilt werden kann.

Damit erhöht sich die Transparenz der Entscheidungsgrundlagen für den Verbraucher hinsichtlich des wesentlichen Kostenfaktors ENERGIE.

Bisher bestand nur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen die Pflicht zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises. Nunmehr kann der Mieter, Pächter, Erwerber einer Wohnung oder von Gebäuden die Vorlage eines Energiepasses verlangen.  Das Dokument hat nur informativen Charakter. Rechtsansprüche sind  nicht ableitbar.

Der Energiepaß berücksichtigt eine Vielzahl technischer Parameter. In genormten Berechnungsverfahren werden sowohl die Dämmeigenschaften der Gebäudehülle als auch die Effizienz der Heizungs- bzw. Warmwasserbereitungsanlagen unter Bezugnahme auf den Energieträger berücksichtigt. Der Einsatz von regenerativen Energien für die Beheizung oder die Warmwassererzeugung wirkt sich selbstverständlich positiv auf die Bewertung der Energieeffizienz aus.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Weitere Informationen erhalten  Sie hier: www.gebaeudeenergiepass.de

Politischer Hintergrund

Im Ergebnis der Weltklimakonferenz in Kyoto haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet den Ausstoß von Treibhausgasen wesentlich zu zu senken. Für Deutschland besteht das Ziel in einer Senkung des Kohlendioxidausstosses um 21% im Jahre 2012 gegenüber dem Jahr 1990. Im Jahr 2003 war bereits ein Niveau von 18,5% erreicht.  Bis 2020 soll sogar eine Reduzierung auf 40 % der im Jahr 1990 ausgestoßenen Kohlendioxidmenge  erreicht werden. 

Eine wesentliches Mittel ist die die Verbesserung der Energieeffizienz. Diese kann durch Verringerung der Wärmeverluste, Verbesserung der Wärmeerzeugung aber auch durch den Einsatz erneuerbarer Energien erreicht werden.


Immobilienbesitzer

Der Energiepaß hat erheblichen Einfluß auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mietobjekte. Der Einfluß von Nebenkosten auf die Wohnkosten kann nunmehr durch den Interessenten selbst abgeschätzt werden.
Unabhängig vom Ergebnis kann die zeitnahe Vorlage eines Ausweises entscheidend dafür werden, ob das Mietobjekt einen neuen Nutzer findet oder auch nicht. Besonders bei gut gedämmten Objekten oder unter Nutzung von regenerativen Energien (auch für die Warmwasserbereitung)  stellt der vorliegende Energiepaß einen Wettbewerbsvorteil dar. 


Öffentliche Verwaltung

Der Gesetzgeber beabsichtigt Kommunen generell zu verpflichten, einen Energiepaß für Gebäude mit mehr als 1000 m² Gesamtnutzfläche an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. 


Wie kann man sich auf die neue Situation einstellen?

Die Erwerber und Neumieter sollten immer nachfragen. Bei Neubauten oder modernisierten Objekten liegen i. d. Regel Energiebedarfsausweise vor. In diesen Fällen kann pauschal eine hohe Energieeffizienz unterstellt werden. Im Zweifelsfall  kann man einen Fachmann zu Rate ziehen.

Immobilienbesitzer sollten sich bei ihren Investitionsüberlegung auf die Verschärfung des Wettbewerbseinflusses der Energieeffizienz einstellen.

Was kostet ein Energiepaß?

Das ist derzeit nicht klar zu beantworten. Es gibt unterschiedliche Formen für den Energiepaß auf der Grundlage unterschiedlicher Erhebungen (hier nur für Wohngebäude):

Verbrauchsnachweis
vereinfachter Energiebedarfsausweis
Energiebedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis wird nicht durch unser Ingenieurbüro erstellt.

Der vereinfachte Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage von pauschalen Erhebungen erstellt. Trotzdem ist eine Vor-Ort-Besichtigung unumgänglich. Darüber hinaus kommt es darauf an, ob der Auftraggeber über aktuelle Bauzeichnungen verfügt. In günstigen Fällen können die Kosten bei 120 € (netto) liegen.

In der aktuellen Situation gibt es nur Erfahrungen für den Neu- und Umbau von Gebäuden auf der Basis der Energiebedarfsausweise. Bei einfachen Gebäudeformen liegt der Aufwand bei 300 Euro (netto). Wenn es viele Dachaufbauten, Gebäudevorsprünge usw. gibt dürfte mit höheren Kosten zu rechnen sein. Von erheblichen Einfluß ist natürlich auch die Qualität der Bestandsunterlagen. Man kann sich leicht vorstellen, daß der Aufwand zum Abnehmen der Maße am Objekt erheblich größer ist, als sie aus Zeichnungen in die Berechnung zu übertragen.


Die Ausstellung von Energiepässen kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden werden.

- Energieberatung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

- energieeffizientes Sanieren über die KfW

Wie unterscheiden sich die Aussagen einer Bedarfsermittlung von einer Verbrauchsberechnung?

Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage der realen Energieabrechnung erstellt. Der Erhebungszeitraum beträgt mindestens 3 Jahre.
Das Ergebnis unterliegt einigen wesentlichen subjektiven Einflüssen. Einen großen Einfluß hat der individuelle Anspruch der Raumnutzer. Bewohner mit geringem Einkommen (z. B. Hartz-IV-Empfänger) sind in der Regel deutlich sparsamer. Der Leerstand von Wohnungen führt selbstverständlich auch zu einem geringeren Verbrauch.
Abgesehen von den subjektiven Einflüssen, bescheinigt der Verbrauchsausweis immer günstigere Werte als der Bedarfsausweis.
Das liegt an der vorgeschriebenen Berechnungsmethode. Die Bedarfsermittlung wird eigentlich für die Optimierung des Energieverbrauchs im Rahmen der Planung von Baumaßnahmen angestellt. Dabei ist vorgeschrieben, daß bei bestimmten Parametern die Angaben unter Zugrundelegung von Sicherheiten in die Berechnung einfließen. Das führt natürlich zu höheren Energiebedarfswerten.
In besonderen Fällen
dürfen bei Bestandsgebäuden vereinfachte Berechnungen angestellt werden. Durch die Pauschalierung ungünstiger Eingangswerte kommt es zusätzlich zu Ungenauigkeiten, die eine weitere Verschlechterung des Resultats zur Folge haben können.

Zusammenfassung:
Wenn der Energieverbrauch und der Energiebedarf etwa einen gleichen Zahlenwert aufweisen, so ist die Dämmqualität des Gebäudes mit dem Bedarfsausweis besser. Die reale Verbrauchsmessung würde bei gewöhnlicher Nutzung wahrscheinlich erkennbar günstiger ausfallen.