Energiepaß
Politischer
Hintergrund
Immobilienbesitzer
Öffentliche Verwaltungen
Wie kann man sich auf die neue Situation einstellen?
Was kostet ein Energiepaß? Fördermöglichkeiten
Wie
unterscheiden sich die Aussagen einer Bedarfsermittlung von einer
Verbrauchsberechnung?
Energiepaß
Seit Oktober 2007
wird ein Energiepaß für alle Gebäude vorgeschrieben.
Damit soll Mietern ein Instrument in die Hand gegeben werden, damit der
Einflusses der Gebäudesubstanz auf die Nebenkosten (Energie
für Heizung und Warmwasserverbrauch) beurteilt werden kann.
Allerdings müssen Eigentümer bestehender Immobilien noch
nicht sofort einen Energiepaß vorlegen.
Nach den
Vorstellungen des Gesetzgebers soll den Mietern oder
Immobilienerwerber ein Instrument in die Hand gegeben werden, womit die
Energiewirtschaftlichkeit eines Gebäudes auch von Laien leicht
verständlich beurteilt werden kann.
Damit erhöht
sich die Transparenz der Entscheidungsgrundlagen für den
Verbraucher hinsichtlich des wesentlichen Kostenfaktors ENERGIE.
Bisher bestand nur
im Zusammenhang mit Baumaßnahmen die Pflicht zur Erstellung eines
Energiebedarfsausweises. Nunmehr kann der Mieter, Pächter,
Erwerber einer Wohnung oder von Gebäuden die Vorlage eines
Energiepasses verlangen. Das Dokument hat nur informativen
Charakter. Rechtsansprüche sind nicht ableitbar.
Der Energiepaß
berücksichtigt eine Vielzahl technischer Parameter. In genormten
Berechnungsverfahren werden sowohl die Dämmeigenschaften der
Gebäudehülle als auch die Effizienz der Heizungs- bzw.
Warmwasserbereitungsanlagen unter Bezugnahme auf den Energieträger
berücksichtigt. Der Einsatz von regenerativen Energien für
die Beheizung oder die Warmwassererzeugung wirkt sich
selbstverständlich positiv auf die Bewertung der Energieeffizienz
aus.
Quelle: Deutsche
Energie-Agentur GmbH (dena)
Weitere
Informationen erhalten Sie hier: www.gebaeudeenergiepass.de
Politischer
Hintergrund
Im Ergebnis der Weltklimakonferenz in Kyoto
haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet den Ausstoß von
Treibhausgasen wesentlich zu zu senken. Für Deutschland besteht
das Ziel in einer Senkung des Kohlendioxidausstosses um 21% im Jahre
2012 gegenüber dem Jahr 1990. Im Jahr 2003 war bereits ein Niveau
von 18,5% erreicht. Bis 2020 soll sogar eine Reduzierung auf 40 %
der im Jahr 1990 ausgestoßenen Kohlendioxidmenge erreicht
werden.
Eine wesentliches Mittel ist die die Verbesserung der Energieeffizienz.
Diese kann durch Verringerung der Wärmeverluste, Verbesserung der
Wärmeerzeugung aber auch durch den Einsatz erneuerbarer Energien
erreicht werden.
Immobilienbesitzer
Der Energiepaß
hat erheblichen Einfluß auf die Wettbewerbsfähigkeit der
Mietobjekte. Der Einfluß von Nebenkosten auf die Wohnkosten kann
nunmehr durch den Interessenten selbst abgeschätzt werden.
Unabhängig vom Ergebnis kann die zeitnahe Vorlage eines Ausweises
entscheidend dafür werden, ob das Mietobjekt einen neuen Nutzer
findet oder auch nicht. Besonders bei gut gedämmten Objekten oder
unter Nutzung von regenerativen Energien (auch für die
Warmwasserbereitung) stellt der vorliegende
Energiepaß einen Wettbewerbsvorteil
dar.
Öffentliche
Verwaltung
Der Gesetzgeber beabsichtigt Kommunen generell
zu verpflichten, einen Energiepaß für Gebäude mit mehr
als 1000 m² Gesamtnutzfläche an gut sichtbarer Stelle
auszuhängen.
Wie
kann man sich auf die neue Situation einstellen?
Die Erwerber und
Neumieter sollten immer nachfragen. Bei Neubauten oder modernisierten
Objekten liegen i. d. Regel Energiebedarfsausweise vor. In diesen
Fällen kann pauschal eine hohe Energieeffizienz unterstellt werden.
Im Zweifelsfall kann man einen Fachmann zu Rate ziehen.
Immobilienbesitzer
sollten sich bei ihren Investitionsüberlegung auf die
Verschärfung des Wettbewerbseinflusses der Energieeffizienz
einstellen.
Was
kostet ein Energiepaß?
Das ist derzeit
nicht klar zu beantworten. Es gibt unterschiedliche Formen für den
Energiepaß auf der Grundlage unterschiedlicher Erhebungen (hier
nur für Wohngebäude):
Verbrauchsnachweis
vereinfachter Energiebedarfsausweis
Energiebedarfsausweis
Der
Verbrauchsausweis wird nicht durch unser Ingenieurbüro erstellt.
Der vereinfachte
Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage von pauschalen Erhebungen
erstellt. Trotzdem ist eine Vor-Ort-Besichtigung unumgänglich.
Darüber hinaus kommt es darauf an, ob der Auftraggeber über
aktuelle Bauzeichnungen verfügt. In günstigen Fällen
können die Kosten bei 120 € (netto) liegen.
In der aktuellen
Situation gibt es nur Erfahrungen für den Neu- und Umbau von
Gebäuden auf der Basis der Energiebedarfsausweise. Bei einfachen
Gebäudeformen liegt der Aufwand bei 300 Euro (netto). Wenn es
viele Dachaufbauten, Gebäudevorsprünge usw. gibt dürfte
mit höheren Kosten zu rechnen sein. Von erheblichen Einfluß
ist natürlich auch die Qualität der Bestandsunterlagen. Man
kann sich leicht vorstellen, daß der Aufwand zum Abnehmen der
Maße am Objekt erheblich größer ist, als sie aus
Zeichnungen in die Berechnung zu übertragen.
Die Ausstellung von Energiepässen kann unter
bestimmten Voraussetzungen gefördert werden werden.
- Energieberatung
über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- energieeffizientes
Sanieren über die KfW
Wie
unterscheiden sich die Aussagen einer Bedarfsermittlung von einer
Verbrauchsberechnung?
Der
Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage der realen Energieabrechnung
erstellt. Der Erhebungszeitraum beträgt mindestens 3 Jahre.
Das Ergebnis unterliegt einigen wesentlichen subjektiven
Einflüssen. Einen großen Einfluß hat der individuelle
Anspruch der Raumnutzer. Bewohner mit geringem Einkommen (z. B.
Hartz-IV-Empfänger) sind in der Regel deutlich sparsamer. Der
Leerstand von Wohnungen führt selbstverständlich auch zu
einem geringeren Verbrauch.
Abgesehen von den subjektiven Einflüssen, bescheinigt der
Verbrauchsausweis immer
günstigere Werte als der Bedarfsausweis.
Das liegt an der vorgeschriebenen Berechnungsmethode.
Die Bedarfsermittlung wird eigentlich für die Optimierung des
Energieverbrauchs im Rahmen der Planung von Baumaßnahmen
angestellt. Dabei ist vorgeschrieben, daß bei bestimmten
Parametern die Angaben unter Zugrundelegung von Sicherheiten in die
Berechnung einfließen. Das führt natürlich zu
höheren Energiebedarfswerten.
In besonderen Fällen dürfen bei Bestandsgebäuden vereinfachte
Berechnungen angestellt werden. Durch die Pauschalierung ungünstiger
Eingangswerte kommt es zusätzlich zu Ungenauigkeiten, die eine
weitere Verschlechterung des Resultats zur Folge haben können.
Zusammenfassung:
Wenn der Energieverbrauch und der Energiebedarf etwa einen gleichen
Zahlenwert aufweisen, so ist die Dämmqualität des Gebäudes
mit dem Bedarfsausweis besser. Die reale Verbrauchsmessung würde
bei gewöhnlicher Nutzung wahrscheinlich erkennbar günstiger
ausfallen.
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