Informationen
für Bauherren
Was
erwartet den Bauherren, wenn er sich mit dem Gedanken trägt, ein
eigenes Einfamilien- oder Mietshaus zu errichten, sein Haus zu
erweitern oder nur um zu bauen.
Natürlich
muß jeder Bauherr einen realistischen Blick auf seine
finanziellen Möglichkeiten haben. An einfachsten ist es, wenn man
einmal unverbindlich mit seiner Hausbank spricht. Achtung, vergessen
Sie nicht die Kosten für das Baugrundstück!
Mit diesem Wissen
ausgestattet, sollte sich der Bauwillige an einen Planer wenden, der
eine Bauvorlageberechtigung besitzt. Dieser kann die wichtigsten
Informationen nennen und auch die Bauunterlagen für den Bauantrag
erarbeiten.
Im
Land Brandenburg sind z. Z. folgende Unterlagen für den Bauantrag
erforderlich:
- amtlicher
Lageplan mit Grundstücksgrenzen, neue und bestehende Bebauung,
Wasser- und Abwasseranschluß usw.
- Entwurfszeichnungen
(Maßstab 1:100)
- Statik
- Wärmeschutznachweis
mit Wärmebedarfsausweis nach EnEV
- Nachweis der
gesicherten Entwässerung
- Stellplätze
für PKW
unter Umständen
noch
- Brandschutznachweis
- Schallschutznachweis
Tip:
Planen aus einer
Hand ist besonders für den Bauherren vorteilhaft. Fachleute sind
Individualisten und neigen dazu, die Bedeutung ihres Fachgebiet im
Entwurf besonders zu betonen.
Ein ausgewogener Entwurf ist besonders von Planungsteams zu erwarten.
In langjähriger Zusammenarbeit haben die Beteiligten ein gutes
Vertrauen erworben, so daß die Belange der Bauherren und nicht
die Eitelkeiten der Ingenieure im Vordergrund stehen.
Bei
größeren oder schwierig erscheinenden Vorhaben sollten
weitere Fachleute einbezogen werden:
- Fachplaner
für Heizung-, Sanitär- und Lüftungstechnik
- Fachplaner
für Elektroinstallation
- Baugrundgutachter
Die Fachleute
können bekannte Handwerksmeister sein. Bei größeren
Vorhaben sollte man jedoch unabhängige Planer (Architekten und
Beratende Ingenieure) beauftragen. Nur sie können eine von
Herstellern und Lieferanten unabhängige Beratung garantieren.
Noch während
der Planung hat der Bauherr Anspruch auf Angaben zu den Baukosten.
Diese können beim Beginn der Entwurfsarbeiten nur geschätzt
werden. Mit Bereitstellung der Genehmigungsunterlagen sind Kosten unter
Berücksichtigung von Toleranzen besser berechenbar.
Jeder Bauherr sollte
sich dabei auch die Nebenkosten aufschlüsseln lassen, dazu
gehören neben Gebühren für die Genehmigung, Honorare
für Notar beim Erwerb des Grundstücks und die an der Planung
beteiligten Fachleute, auch Kosten für die Kreditbeschaffung und
Zwischenfinanzierung.
Die Beauftragung von
Planern, die möglichst viele Gewerke im eigenen Haus bearbeiten,
hat eine Reihe von Vorteilen. Für den Bauherren ist das bequemer.
Die Abstimmung der Fachplaner im Haus des Planers erfolgt mit minimalen
Reibungsverlusten. Durch die Sicht auf das Bauvorhaben als Ganzes wird
bei Parallelbearbeitung eine Optimierung der funktionalen Lösung
unter technischen und finanziellen Gesichtpunkten möglich.
In der Regel sind
die Genehmigungsunterlagen keine Werkpläne, die den Unternehmer in
die Lage versetzen, eine mangelfreie Leistung zu erbringen. In der
sogenannten Ausführungsplanung müssen viele Details
festgelegt werden. Das beginnt bei der Materialauswahl und endet bei
der Bestimmung der Fliesenhöhe im Bad. Diese Einzelheiten sind
auch hinsichtlich der Einholung von Angeboten wichtig.
Bei kleinen
überschaubaren Vorhaben holt sich der Bauherr oft direkt vom
Unternehmer ein Angebot für bestimmte Leistungen. Der Handwerker
stellt dann meistens ein Leistungsverzeichnis mit den Regelleistungen
und den dazugehörigen Mengen und den Preisen auf.
Seltenere und teure
Verrichtungen werden im Angebot vermieden, weil sie häufig den
Gesamtpreis verfälschen, so daß der Auftrag einer scheinbar
preiswerteren Firma erteilt wird. Das führt dazu, daß diese
Leistungen im Nachhinein beauftragt werden müssen. Der Bauherr
muß nicht nur mit zusätzlichen, nicht eingeplanten Kosten
ringen, sondern auch mit Preisen, die höher liegen, als seien die
Preise vor der Auftragserteilung abgefragt worden
Da jeder Bieter sein
Angebot unter seinem persönlichen Sichtwinkel erstellt hat, sind
diese nur schwer vergleichbar.
Günstiger ist
es auch hier, den Planer ein Leistungsverzeichnis erstellen zu lassen.
Eine gute, detaillierte und eindeutige Leistungsbeschreibung hilft oft,
Streitigkeiten über den Einsatz eines bestimmten Materials oder
die Einhaltung von Qualitätsanforderungen und nicht zuletzt des
Angebotspreises zu vermeiden.
Bei der
Baudurchführung ist die Unterstützung durch den
unabhängigen Fachmann ebenso wichtig. Er erkennt frühzeitig
Ausführungsmängel. Seine Erfahrung erleichtert dem Bauherren
auch in der Bauphase Änderungswünsche zu
berücksichtigen, ohne daß die Qualität leidet und der
Preis nicht ins Unermeßliche steigt.
Die Fachkenntnisse
des Bauüberwachenden helfen, bei der Abnahme Mängel zu
erkennen und deren Beseitigung oder Preisnachlässe durchzusetzen.
Letztlich gilt es auch die Abrechnung zu prüfen. Selbst sehr
gewissenhaften Handwerksmeistern können unbeabsichtigt
Abrechungsfehler unterlaufen.
Baukosten
Die Planer stellen
Kostenermittlungen an. Diese werden mit dem Planungsfortschritt immer
präziser.
Vorplanung
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Kostenschätzung
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Entwurfsplanung |
Kostenberechnung
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Vorbereitung
der Vergabe |
Kostenvoranschlag
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Mitwirkung
bei der Vergabe |
Kostenanschlag
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Bauüberwachung |
Kostenfeststellung
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Die Fehlertoleranz
liegt bei der Kostenschätzung im Bereich von ca. 30 %, und beim
Kostenanschlag bei 10 %. Allerdings gibt es beim Bauen Situationen, die
nicht immer vorausgesehen werden können. Mancher Bauherr
wünscht hochwertigere Materialien oder es werden nicht erkannte
Hindernisse im Baugrund oder der bestehenden Bausubstanz angetroffen.
Honorare
Die Vergütung
der Architekten, Ingenieure und Fachplaner ist gesetzlich im Rahmen der
Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HAOI)
vorgeschrieben. Die Höhe ist von verschiedenen Kriterien
abhängig, z.B.:
- Fachgewerk
- Bausumme
- Schwierigkeitsgrad
- Leistungsumfang
(= Leistungsphasen)
- Umbau
Ausgehend von den
verschiedenen Kriterien gibt es Honorartafeln mit von-bis-Spannen.
Gelegentlich werden
10 % der Baukosten als Orientierungswert angegeben. Das ist jedoch in
den seltensten Fällen zutreffend. Bei Umbauten ist das Honorar auf
Grund des größeren Aufwandes oder der mitverarbeiteten
Bausubstanz größer als bei vergleichbaren Neubauten.
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