Außergerichtliche
Streitbewältigung
Der Arbeitskreis VII des Deutsche
Baugerichtstag e.V.
befaßte sich in der Vergangenheit mit der
außergerichtlichen Streitbeilegung auf dem Gebiet des
privaten
Baurechts. In verschiedenen Untersuchungen wurde festgestellt, daß das
bestehende Rechtssystem den Parteien überwiegend kein ausreichendes
Instrument zur Bwältigung von Konflikten bietet.
Das liegt u. a. auch daran, daß technische und wirtschaftliche Fragen
einen Anteil von ca. 80% des Streits
ausmachen. Zudem sind die
Problemstellungen sehr komplex. Daher vermögen Juristen die
Sachverhalte kaum noch zu durchdringen.
Inzwischen wurden neue Instrumentarien für die Praxis bereitgestellt.
Die Resonanz ist wegen vielfältiger Gründe sehr beschränkt.
In Großbritanien wurde Ende der 90er Jahre die Adjudikation
eingeführt. Diese Expertenverfahren kann zu jeder Zeit, also
noch
während der laufenden Bauarbeiten oder im Gerichtsprozeß durch eine
Partei initiiert werden. Dabei werden die technischen bzw.
wirtschaftlichen Fragestellungen (80 %) durch Ingenieure ,
Bauwirtschafter oder andere Praktiker entschieden. Der Erfolg des
Systems manifestiert sich durch den Anteil der Entscheidung,
die
einer gerichtlichen Nachprüfung unterzogen werden. Diese liegt in
Großbritannien bei nur 20 %.
Veröffentlichungen
Plädoyer
für außergerichtliche Streibeilegungen
Veröffentlichung
in der Zeitschrift "Der
Bausachverständige"
(Heft April 2010, geplant)
Chancen
und Grenzen der Adjudikation
aus der Sicht des Praktikers
Veröffentlichung im Internet unter Werner-Baurecht (nicht mehr verfügbar)
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